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Sichere Beförderung

Sicherheit bei Rollstuhlbeförderungen

Wir möchten uns mit einem besonderen Thema an sie wenden, das uns sehr am Herzen liegt.

Der Standardrollstuhl, egal ob Elektro-, Schiebe- oder Greifreifenrollstuhl wird in erster Linie konstruiert um einer sitzenden Person mit dem geringst möglichen Aufwand, der größtmöglichen Beweglichkeit und akzeptablem Komfort eine Fortbewegung zu ermöglichen.
Er ist in der Regel daher leicht gebaut und nur für anwendungstypische Zug- und Druckbelastungen versteift, wie etwa der Transport über Treppenstufen. Eine Konstruktion zum Zwecke der Beförderung in KFZ würde demgegenüber sogar kontraproduktiv sein. Manche Hersteller verbieten deshalb in den Gebrauchsanweisungen den Transport der Rollstühle in KFZ sogar ausdrücklich, um so der Produkthaftung zu entgehen.

Die Kräfte, die bei einem Fahrzeugaufprall entstehen, den wir auch trotz aller Vorsicht unserer Fahrer/innen nicht gänzlich ausschließen können, sind um ein Vielfaches größer. Die Erfahrungen von schweren Unfällen haben bisher immer gezeigt, dass die von den Behindertenfahrdiensten vorgehaltenen Gurtsysteme der Belastung standgehalten haben, die Rollstühle beim Zurückfallen des Behinderten aber oft auseinandergebrochen sind.

Der Gesetzgeber stellt in dieser Hinsicht bislang keine speziellen Sicherheitsanforderungen. Der einzige Anhaltspunkt für die mit dem Transport von Rollstuhlfahrern betrauten ist die DIN Norm 75078-2.

Diese hat bereits im Oktober 1999 eine entscheidende Änderung im Bereich der Rückhaltesysteme erfahren. Damit soll das Risiko zumindest vermindert werden.

Es wurden für Rollstühle sog. „Kraftknotenpunkte“ eingeführt. Die Rollstuhlhersteller sind seither gehalten in neue Rollstühle diese Kraftknotenpunkte zu integrieren.

Unser Behindertenfahrdienst hat inzwischen die Gurtsätze in den Behindertenkraftwagen (BTW) auf den neuen Typ umgerüstet, um sowohl Rollstühle mit als auch ohne Kraftknotenpunkte transportieren zu können.

Für über 80 der gebräuchlichen Typen von Rollstühlen gibt es Nachrüstsätze (Adaptersysteme).
Deutlich sichtbar ist, dass beide Kraftknotenpunkte die Energie in die verschiedenen Rahmenteile gleichmäßig ableiten sollen und, dass das Gurtsystem im Fahrzeug direkt mit Gurtschlössern eingerastet wird. Das „Umwickeln“ von irgendwelchen Rahmenverstrebungen entfällt.

Da die Rollstühle Ihr bzw. das Eigentum Ihres Kostenträgers sind, ist es nicht die Aufgabe unseres Behindertenfahrdienstes, die Rollstühle mit Kraftknotenpunkten auszurüsten. Der Fahrdienst stellt aber, wie bereits oben gesagt die nötigen Gurtsysteme zur Verfügung.

Es ist nun an Ihnen, etwas für Ihre Sicherheit bzw. die Ihrer Kinder zu tun und Ihren Rollstuhl bzw. den Ihres Kindes nachzurüsten, soweit der Rollstuhl nicht bereits mit Kraftknotenpunkten versehen ist. Leider haben sich bisher im Rahmen unserer Bemühungen auch die Kostenträger nicht im Stande gesehen eine einheitliche Kostenübernahme der Nachrüstung zu erteilen. Die AOK Bayern z.B. lehnte die Übernahme kategorisch ab.
Nun liegt es leider an Ihnen die Kosten für die nachträgliche Ausrüstung des Rollstuhls von z.Z. ca. 350,-- bis 600,-- Euro (je nach Rollstuhltyp) selbst zu übernehmen bzw. Ihre Krankenkasse zur Übernahme dieser Kosten zu bewegen. Im äußersten Falle wäre zu überlegen, ob Sie juristische Schritte gegen Ihre Krankenkasse einleiten wollen.

In jedem Falle sollten Sie ab sofort nur noch Rollstühle neu kaufen, die schon fest mit Kraftknotenpunkten ausgerüstet sind!
Für weitere Fragen seht Ihnen unser Fahrdienstteam zur Verfügung.
Das Fahrdienstteam der GIS wünscht Ihnen allzeit gute Fahrt und einen erfolgreichen Tag.

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